CSRD-Berichtspflicht

Unterliegt Ihr Unternehmen der CSRD-Berichtspflicht?

Das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) definiert bestimmte Voraussetzungen, ab wann Unternehmen der CSR-Berichtsflicht unterliegen. Mit dem Gesetz wird die EU-Richtlinie zur nicht finanziellen ‎Berichterstattung 2014/95/EU (Non-financial Reporting Directive, NFRD) in deutsches Recht umgesetzt.

 

EU-Parlament und Europäischer Rat haben im November 2022 die Vorschläge der EU-Kommission zu weitreichenden Änderungen hinsichtlich der Berichtserstattung angenommen. Hieraus resultierend wird die NFRD zukünftig durch die Corporate ‎Sustainability Reporting Directive (CSRD) abgelöst. 

Die Änderungen sollten ursprünglich für Nachhaltigkeitsberichte gelten, die ab dem 1. Januar 2024 veröffentlicht werden, d.h. somit die Berichtsperiode 2023 betreffen. Im Juni 2022 wurde nun eine verzögerte Einführung in Form eines Stufenmodells beschlossen.

 

Ob Ihr Unternehmen dazu gehört und ab wann die Berichtspflicht für Sie gilt, können Sie ganz einfach hier überprüfen.



CSRD-Berichtspflicht - Was TUn?

Ist Ihr Unternehmen CSRD-berichtspflichtig so bedeutet das, dass sie jährlich eine sog. "nicht-finanzielle Erklärung" ablegen müssen. In dieser Erklärung berichten Sie über die nicht-finanziellen Aspekte Ihres Wirtschaftens. Diese umfassen:

 

Umweltbelange

 

Arbeitnehmerbelange

 

  Sozialbelange

 

 Achtung der Menschenrechte

 

Bekämpfung von Korruption und Bestechung

 



Wie muss berichtet werden?

Im Rahmen der Einführung der CSRD-Berichtspflicht wurden ebenfalls neue Vorgaben hinsichtlich des Berichtsformats gemacht. Zukünftig können Organisationen nicht mehr wählen, wo sie die Informationen veröffentlichen, sondern müssen die geforderten Angaben im Lagebericht des Geschäftsberichts integrieren. Hierfür sollen sektorunabhängige, sektorspezifische und organisationsspezifische Standards eingeführt werden.

Für Unternehmen, die freiwillig berichten wollen sowie für Unternehmen, die schon aufgrund anderer Verpflichtungen (bspw. EMAS) erklärungspflichtig sind, ergeben sich weitere Möglichkeiten. Wir beraten Sie hier gerne – nehmen Sie unverbindlich Kontakt zu uns auf!



Unser Angebot

Wir beraten Sie gerne zu Inhalt und  Form dieses Berichts und unterstützen Sie bei der Erstellung. Unsere Erfahrung und unser Blick von Außen hilft, sich auf das Wesentliche zu konzentrieren.